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Gutachten 100% kostenlos für Geschädigte
Die Kosten übernimmt die gegnerische Versicherung.
Warum M&G Partner?

Schnelle Terminvergabe oft am selben Tag
Vor-Ort-Service bei Ihnen
Direkte Abwicklung mit der Versicherung
Unabhängiger Gutachter
(kein Werkstatt-Gutachten!)
Keine Kosten für Geschädigte
Persönliche Betreuung von A-Z
Ihr Schade – Unser Job!
Wir holen das Maximum für Sie raus!
Ihre Rechte nach einem Unfall
IHR SCHADEN – IN BESTEN HÄNDEN
Professionelle Gutachten für eine faire Regulierung.
FAQ
Wer bezahlt das Unfallgutachten?
Die wichtigste Nachricht vorweg: Wenn Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurden (Haftpflichtschaden), muss die Versicherung des Unfallverursachers die Kosten für das Gutachten zu 100% übernehmen. Es ist Ihr gutes Recht, einen eigenen Gutachter zu beauftragen.
Wie schnell bekomme ich das Gutachten?
Wir empfehlen bei Verkehrsunfällen fast immer, einen spezialisierten Verkehrsrechtsanwalt hinzuzuziehen. Die Versicherungen versuchen oft, Kürzungen vorzunehmen. Der Anwalt sorgt für Waffengleichheit. Auch die Kosten für den Anwalt muss bei unverschuldeten Unfällen die gegnerische Versicherung tragen. Wir arbeiten mit erfahrenen Anwälten zusammen und vermitteln gerne einen Kontakt.
Darf ich mir den Gutachter selbst aussuchen?
Ja, absolut! Das ist eines Ihrer wichtigsten Rechte nach einem unverschuldeten Unfall. Die gegnerische Versicherung versucht oft, Ihnen einen eigenen „Partner-Gutachter“ zu schicken, um die Kosten zu drücken. Sie müssen diesen Gutachter nicht akzeptieren. Als Geschädigter haben Sie das Recht auf einen freien, unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl – wie uns.
Ist das Gutachten wirklich 100% kostenlos?
Bei einem unverschuldeten Unfall zahlt die gegnerische Versicherung das Gutachten. Sie haben als Geschädigter keinen einzigen Euro selbst zu tragen.
Sollte im Rahmen der Schadensregulierung oder einer rechtlichen Prüfung wider Erwarten eine Mithaftung oder Teilschuld festgestellt werden, kann ein anteiliger Eigenkostenbeitrag für das Gutachten anfallen. Die Höhe ist abhängig von den Gutachterkosten und der Höhe der Teilschuld. Wir klären Sie darüber bei der Begutachtung transparent auf.
Wo findet die Begutachtung statt?
Die Besichtigung kann bei Ihnen zu Hause, im Büro oder an einem anderen geeigneten Ort stattfinden, je nachdem, wo das beschädigte KFZ sicher steht und für uns zugänglich ist.
Wie lange dauert die Gutachten-Erstellung?
In der Regel dauert die Erstellung des Gutachtens nach der Begutachtung nicht länger als 24 Stunden. Wenn der Restwert des Fahrzeugs berechnet werden soll, kann es etwas länger dauern.
Wir holen das Maximum für Sie raus!
















